Öffentliche Planauflage

Aufgrund von Einsprachen und den daraus resultierenden Einspracheentscheiden zur öffentlichen Auflage des Teilzonenplan Baugebiet, Teilzonenplan Verkehrsflächen und Zonenplan Gefahren (11. Februar 2012 bis 12. März 2012), hat der Gemeinderat beschlossen, in Anwendung von Art. 46 ff. des kantonalen Gesetzes über die Raumplanung und das Baurecht (BauG) folgende Planänderungen einer zweiten Planauflage zu unterstellen:

 

-     Änderung Teilzonenplan Baugebiet vom 02.02.2012, dat. 02.05.2012

-     Änderung Zonenplan Gefahren vom 02.02.2012, dat. 02.05.2012

 

Vom 19.05.2012 bis am 18.06.2012 liegen die Pläne öffentlich auf. Innerhalb der Auflagefrist können schriftliche Einsprachen mit bestimmten Begehren und begründet der Gemeindekanzlei, Dorf 37, 9044 Wald AR, zuhanden des Gemeinderates eingereicht werden. Die Legitimation zur Einsprache richtet sich nach Art. 111 BauG.

Die Planungsinstrumente können auf der Gemeindekanzlei Wald eingesehen werden.

 

Nach Bereinigung allfälliger Einsprachen werden der Teilzonenplan Baugebiet, der Teilzonenplan Verkehrsflächen und der Zonenplan Gefahren den Stimmberechtigten zur Abstimmung unterbreitet. Die Planungsinstrumente treten nach der Genehmigung durch den Regierungsrat Appenzell Ausserrhoden in Rechtskraft.

 

9044 Wald AR, 16.05.2012

Gemeinderat Wald

 


 

Name Herausgeber Datum Laden

Planungsbericht

Gemeinderat Wald AR

2. Mai 2012

( 1900kB)

Teilzonenplan Baugebiet

Gemeinderat Wald AR

2. Mai 2012

(722 kB)

Zonenplan Gefahren

Gemeinderat Wald AR

2. Mai 2012

(673 kB)

 

 

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